Mô°n,
ich würd' diesen Text so raushauen woll', schön kurz und knackig:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich weder eine Leistung angefordert, noch in einer sonstigen Geschäftsbeziehung mit Ihnen stehe, weise ich die Forderung als unbegründet zurück.
Mit freundlichen Grüßen"
Oder ist die Bitte um Begründung wichtig?
Und andere Frage: welchen Schlüssel hat das Programm denn wohl genommen?
ULee
Am 21.03.15 um 13:37 schrieb stefan.kubel@provinzial.de:
Pressearbeit ist ein bißchen früh, weil noch nichts vorliegt als Rechnung und Mahnung.
Jetzt sollte so eine Antwort erfolgen wie:
"Ihre Rechnung vom xxx und ihre Mahnung vom .... xxx kann hier nicht zugeordnet werden. Mir ist nicht bekannt von Ihnen Leistungen bezogen zu haben oder mit Ihnen in Geschäftsbeziehungen zu stehen. Zur Prüfung Ihrer Forderung bitte ich Sie diese eingehend zu begründen.
MfG
yyy
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