Pressearbeit ist ein bißchen früh, weil noch nichts vorliegt als Rechnung und Mahnung.
Jetzt sollte so eine Antwort erfolgen wie:
"Ihre Rechnung vom xxx und ihre Mahnung vom .... xxx kann hier nicht zugeordnet werden. Mir ist nicht bekannt von Ihnen Leistungen bezogen zu haben oder mit Ihnen in Geschäftsbeziehungen zu stehen. Zur Prüfung Ihrer Forderung bitte ich Sie diese eingehend zu begründen.
MfG
yyy